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Graubünden gegen Olympische Winterspiele

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Feb 212011
 
Zuletzt geändert am 23.02.2011 @ 11:32

Garmisch-Partenkirchen, 21.2.2011

Keine Olympischen Winterspiele in Garmisch-Partenkirchen!

Gegen den Ausverkauf unserer Heimat!

top: 12pt;">Endlich Start des Bürgerbegehrens in Garmisch-Partenkirchen zur          Bewerbung „München 2018

– Pressemitteilung Bürgerbegehren Garmisch-Partenkirchen 110221.pdf
– Bürgerbegehren Anschreiben 110221.pdf
– Unterschriftenliste Bürgerbegehren 110221.pdf

Nach langer Vorbereitungszeit startet in Garmisch-Partenkirchen endlich das bereits erwartete und von Vielen geforderte Bürgerbegehren zur Verhinderung der weit überdimensionierten Olympischen Winterspiele in Garmisch-Partenkirchen.

Obwohl die Bewerbung „München 2018“ heißt, wird Garmisch-Partenkirchen im Fall des Zuschlags die Hauptlast der Olympischen Winterspiele 2018 tragen.

Olympische Winterspiele sind zu groß für Garmisch-Partenkirchen. Mit mehr als fünfzig Veranstaltungen im „Snow-Cluster“ sind es fast fünfmal so viele Veranstaltungen wie bei den Ski-Weltmeisterschaften.

Bereits die FIS-Ski-WM konnte gerade noch durchgeführt werden, bevor die warmen Temperaturen
die Kunstschneemassen endgültig aufgeweicht haben. Da sich der Klimawandel noch beschleunigen wird, warnen Experten, wie der Vorsitzende des Bayerischen Klimarats, Hartmut Graßl, für Olympische Winterspiele 2018 in Garmisch-Partenkirchen vor Schneemangel.

Die Sportanlagen sind, entgegen den Behauptungen der Bewerber im Bid Book, nicht alle vorhanden. Viele wie die Halfpipe, die kleine Schanze oder die Buckelpisten müssten neu gebaut werden. Andere, wie die Kandahar, müssten bis 2018 mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter ausgebaut werden – wieder sind Bergwaldrodungen zu befürchten.

Die Bewerber bezeichnen temporäre Eingriffe nicht als Eingriff, obwohl die Planierraupen und Bagger zweimal kommen: Zum Aufbau und zum Abriss der temporären Sportstätten und Loipen.
Im Bid Book werden auch Anlagen, die noch nicht bestehen, als Bestand bezeichnet: wie der „Campingplatz Wieland“. Dort sollen 600 Journalisten untergebracht werden. So plant man Anlagen schon im olympischen Vorgriff, die sonst wegen der harten Eingriffe kaum Aussicht auf Verwirklichung hätten. Bei solchen Anlagen wären aber im Falle eines Zuschlags fachlichen Abwägungen nicht mehr möglich.

Nicht zur Verfügung steht eine Reihe von Grundstücken, deren Nutzung man im Bid Book aber schon zugesichert hat. Kommt der Zuschlag für 2018, wird man den Grundeigentümern mit Enteignungen drohen. Dies haben wir bereits kurz vor der FIS-Ski-WM erlebt.

Es entstehen Infrastrukturen, wie die Bahnunterführung an der Kreuzeckbahnstraße, die man ohne Olympische Spiele nicht braucht. Die Lebenshaltungskosten würden im Gefolge Olympischer
Winterspiele noch weiter steigen. Dies bringt gerade nicht, wie erhofft, junge Menschen nach Garmisch-Partenkirchen, denn junge Familien können sich Garmisch-Partenkirchen schon heute kaum leisten. Der Gemeinde würden weitere und höhere Verschuldungen und weitere Notverkäufe ihrer Immobilien drohen. Schon die FIS-Skiweltmeisterschaft hat stark zur Verschuldung des Ortes beigetragen.

Die unterzeichneten Verträge mit dem IOC, insbesondere der „Host City Vertrag“, der von Fachleuten als
„sittenwidriger Knebelungsvertrag“ bezeichnet wurde, nehmen der Gemeinde jede Selbstbestimmung. Allein das IOC kann die Verträge kündigen und alle zusätzlichen Ausbauten, und Anforderungen für die
Olympischen Winterspiele entscheiden. Davon sind z.B. die Gemeindehoheit im Baurecht, die gesamte Gestaltung der Spiele und finanzielle Anforderungen durch die Spiele betroffen.

Durch den frühen Abschluss von Verträgen wurde versucht, die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger auszuhebeln.

Deshalb können wir keine naheliegende Fragen stellen, wie: Sind Sie dafür, dass die Gemeinde alles rechtlich Mögliche tut, um aus der Bewerbung auszusteigen? Schon mit dieser Fragestellung würden wir zum Vertragsbruch aufrufen – das ist in einem Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig.

Wir haben uns aus diesen Gründen entschlossen, die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen mit einem Bürgerbegehren zu zwingen, die bereits unterzeichneten Verträge auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Sollten unterzeichnete Verträge nach deutschem Recht nicht rechtsgültig sein – wovon wir überzeugt sind -, muss die Gemeinde die Konsequenzen daraus ziehen – auch dann, wenn der Zuschlag für Olympische Winterspiele 2018 bereits erfolgt sein sollte.

Dazu haben wir einen namhaften Staatsrechtler, Herrn Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff,
Kommentator zur Bayerischen Verfassung und Professor für Öffentliches Recht an der Europa-
Universität Viadrina, Frankfurt (Oder), benannt.

Wir hatten in Garmisch-Partenkirchen immer den Wunsch, über die Bewerbung für die Olympischen Winterspiele „München 2018“ abstimmen zu können. Bürgermeister und Gemeinderat haben diese Anträge im Gemeinderat zweimal verworfen. Jetzt haben wir uns mit besorgten, kritischen Bürgern aus Garmisch-Partenkirchen zusammen getan, um auf diesem Wege eine Abstimmung möglich zu machen.

Unser Ziel ist es, einen Bürgerentscheid zu gewinnen, damit die Verträge geprüft und nach Möglichkeit die Bewerbung beendet wird. Ein weiteres Ziel ist es, endlich zu zeigen, dass die angeblich „riesigen Mehrheiten“ für Olympische Winterspiele, von denen die Befürworter sprechen, ein Märchen sind.

Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens:
Axel Doering
E-Mail: buergerbegehren-gap@werdenfels.eu

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