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Graubünden gegen Olympische Winterspiele

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Mai 112011
 
Zuletzt geändert am 17.05.2011 @ 11:17

In einem Brief an sämtliche Mitglieder des IOC stellt RA Ludwig Seitz, der Anwalt der Garmisch-Partenkirchener Grundeigentümer, nochmals klar, daß die Grundstücke seiner Mandanten für die Olympischen Winterspiele 2018 nicht zur Verfügung stehen. Seitz schrieb darin, dass er im Fall eines olympischen Enteignungsgesetzes Verfasssungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben werde.

„An der Position der Eigentümer änderten auch die Bürgerentscheide vom Sonntag nichts, sagte Seitz…  ‚Die Grundstücke stehen nach wie vor definitiv nicht zur Verfügung.‘ Verhandlungen mit der Staatskanzlei gebe es nicht. Mit dem neuen Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) habe weder er noch einer seiner Mandanten gesprochen. Die Staatskanzlei sprach hingegen zuletzt von Verhandlungen“ (Riedel, Katja, Lösung oder Lüge, in SZ 12.5.2011).

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Bewerbungschef Bernhard Schwank gab sich nach wie vor sicher: „Wir brauchen keine Grundstücke von den Mandanten des Herrn Seitz, um damit die Funktionsfähigkeit der Sportstätten abzusichern“ (Olympia 2018: Garmischer Gegner geben nicht klein bei, in sport1.-de, 11.5.2011; Riedel 11.5.2011).

Der München-2018-Bluff geht also weiter!

 

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