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Graubünden gegen Olympische Winterspiele

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Mai 172011
 
Zuletzt geändert am 17.05.2011 @ 17:03

Durch die Medien geistert wieder die Meldung, die Grundstücksfrage in Garmisch-Partenkirchen für 2018 sei angeblich geklärt. In einer PM nimmt RA Seitz als Rechtsanwalt der Grundeigentümer dazu Stellung:

Olympische Winterspiele 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Angelegenheit hatte ich Ihnen am 11. Mai 2011 unser Schreiben an die 120 Mitglieder des Internationalen Olympischen Komitees übermittelt (PDF des Schreibens ).

1.  In dem – von jeher als Sonderfall gekennzeichneten – Fall des Grundeigentümers Max Buchwieser (Zieldurchfahrt Kandahar) wurde heute die Gestattung der Inanspruchnahme des Grundbesitzes Max Buchwieser notariell beurkundet.

2. Höchst vorsorglich und zur Vermeidung von Missverständnissen darf ich klarstellen:

Von der Entscheidung des Herrn Max Buchwieser strikt zu trennen ist die Haltung der übrigen 63 durch uns vertretenen Garmisch-Partenkirchener Grundeigentümer:

Es gilt im vollen Umfang unser Schreiben an sämtliche Mitglieder des IOC vom 11. Mai 2011:

Grundstücksverhandlungen in diesen 63 Fällen wurden nicht geführt, werden nicht geführt und werden auch zukünftig nicht geführt. Diese Flächen stehen definitiv für Olympia 2018 nicht zur Verfügung.

Die Funktionsfähigkeit der Sportstätten Kandahar, Hausberg und Olympic Ski-Stadion ist nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig O. Seitz

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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