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Graubünden gegen Olympische Winterspiele

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Okt 082010
 
Zuletzt geändert am 08.10.2010 @ 9:52

Vorbemerkung

Der Vertrag mit der Gastgeberstadt der Olympischen Spiele soll auf den ersten Blick beeindruckend wirken – wie die Olympische Charta und andere Werke aus der Rechtsabteilung des IOC. Aber der Schein trügt. Die wenigen sich philosophisch gebenden Inhalte der Olympischen Charta sind nur rudimentär und knapp; die eigentliche Absicht des Vertrags ist die Regelung der Geschäftsbedingungen, in denen vor allem die finanziellen Bedingungen mit der Gastgeberstadt näher festgelegt wird.

Nun hat das IOC schließlich über 100 Jahre Erfahrung mit der Durchführung Olympischer Spiele – und damit auch viel Übung darin, Bewerberstädte über den Tisch zu ziehen. Für diese sind Olympische Spiele ein jeweils singuläres Ereignis, und sie haben kaum Erfahrungen mit dem olympischen Gewerbe. Seit der Ära Samaranch (1980 bis 2001) – mit der Abschaffung des Amateursports, dem massiven Auftreten von Dopingfällen und dem Verkauf der Spiele an Großsponsoren und Fernsehsender – haben sich die Geschäftsbedingungen entsprechend verändert.

Der vorliegende Host City Vertrag für 2018 zeigt die grundsätzlich geforderte Unterwerfung der Gastgeberstadt unter die Spielregeln des IOC. Die Gesamtversion umfasst 58 Seiten.

Ich habe den Vertrag auf die wesentlichen Punkte gekürzt. Der Charakter des Vertrages wird so noch deutlicher: Er zeigt die juristische Diktion, die allein vom IOC vorgegeben wird. Der Vertrag und seine zahlreichen Anhänge begründen die hohen Anforderungen und die juristisch schwache Stellung des Austragungsortes und des organisierenden OCOG (Abkürzungsverzeichnis am Ende des Vertrages), aber auch des austragenden Landes und seiner staatlichen Stellen. Salzburger Juristen, die mit dem Host City Contract wegen der Bewerbung der Stadt für 2006, 2010 und 2014 befasst waren, bezeichneten den Vertrag nicht umsonst als „Knebelvertrag“.

Der Vollständigkeit halber ist der gesamte Vertragstext aufgeführt. Wichtige Stellen habe ich fett gekennzeichnet, die eher unwichtigeren kleiner gesetzt. Meine eigenen Kommentare sind in Klammern und mit WZ gekennzeichnet.

Dr. Wolfgang Zängl, München, 7.Oktober 2010

… weiter zur PDF-Fassung des Vertrages

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